Gesamtarbeitsvertrag
Der Westschweizer GAV der Textilreinigung regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für Unternehmen der Branche mit mindestens 5 Beschäftigten.
Paritätische Berufskommission der Westschweizer Textilreinigung
Die paritätische Kommission prüft alle Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags. Sie überwacht die Umsetzung des GAV, verwaltet die paritätischen Fonds und unterstützt finanziell die Ausbildung, die Förderung der Berufe sowie die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Der GAV

Die paritätische Kommission der Westschweizer Textilreinigung (CPPR-NT) ist für die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zuständig. Mehr erfahren.

Kontrollen

Die CPPR-NT hat die Aufgabe, die Anwendung des GAV zu überprüfen. Sie führt Kontrollen in den Unternehmen sowie administrative und buchhalterische Kontrollen durch.. Mehr erfahren.

Finanzierung Ausbildung

Die CPPR-NT fördert die berufliche Weiterbildung, indem sie die Grund- und Weiterbildung der unterzeichnenden Parteien finanziell unterstützt. Mehr erfahren.

Finanzierung Gesundheit und Sicherheit

Dank der Finanzierung verschiedener Massnahmen engagiert sich die CPPR-NT für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Akteure ihrer Branche. Mehr erfahren.

Rechtsberatung

Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsschutzversicherung oder den Arbeitgeberverband ARENT. Die Gewerkschaften stehen ebenfalls für Auskünfte der Mitarbeitenden zur Verfügung.