Kontrollorgane
Die Kontrollorgane sind dafür zuständig, die Einhaltung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zu überprüfen. Sie gewährleisten die Koordination und Finanzierung der Kontrollen im Textilreinigungssektor.
Die paritätische Kommission kann jederzeit auf Antrag einer der unterzeichnenden Parteien eine Kontrolle zur Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrags durchführen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der paritätischen Kommission alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
Jeder Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Vertrags kann mit einer Busse von bis zu CHF 10’000.– pro Verstoss geahndet werden, unbeschadet des Ersatzes allfälliger Schäden. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags kann die Busse auf bis zu CHF 50’000.– erhöht werden. Die paritätische Kommission kann von diesem Betrag abweichen, wenn der entstandene Schaden höher ist.
Die Bussgelder werden auf das Konto des paritätischen Fonds eingezahlt. Unternehmen, die gegen die vertraglichen Bestimmungen verstossen, können mit Kontrollkosten belastet werden.
Die CPPNT führt regelmässige Kontrollen der Unternehmen durch.
Reglemente
Verfahrensreglement für die Kontrolle der unterstellten Unternehmen 2024
Anwendungsreglement zum Sanktionskatalog des Gesamtarbeitsvertrags 2024
Reglement über die Konformitätsbescheinigung 2024